Am 14.7.2016 wurde von der EU unter dem Deckmantel des Artenschutzes eine Liste veröffentlicht, die seit dem 3.8.2016 ihre Gültigkeit hat. Sie beinhaltet 37 Tier- und Pflanzenarten , die nach Meinung der EU als invasiv gelten. Diese Arten sollen nun offiziell bekämpft und reguliert bzw. deren Einfuhr, Haltung, Transport und Vermehrung soll künftig unterbunden werden.
Über den Sinn und Unsinn dieser Liste, bzw. warum die Nutrias auf dieser Liste eigentlich nichts zu suchen haben, wird noch ein separater Blogbeitrag folgen.
Hier geht es zunächst einmal einfach darum, festzuhalten WO die Nutrias auf der Liste stehen und welche Konsequenzen dies hat bzw. haben könnte.
Listenkategorien Invasive Arten
Definition lt. BfN ( Bundesamt für Naturschutz )
" Diese Listenkategorie enthält jene gebietsfremden Arten, die als invasiv gelten, da im jeweiligen Bezugsgebiet oder in ökologisch ähnlichen Gebieten belegt ist, dass sie entweder heimische Arten (= einheimische und alteingebürgerte Arten) direkt gefährden oder Lebensräume so verändern, dass dies (indirekt) heimische Arten gefährdet. Da Maßnahmen gegen diese Arten stark durch ihre biologischen Eigenschaften und Populationsgrößen bzw. die Größe des besiedelten Areals bestimmt werden, wird die Liste der invasiven Arten in folgende Unterkategorien unterteilt:
- WARNLISTE
- AKTIONSLISTE
- MANAGEMENTLISTE
Managementliste
Also bedeutet das für die Nutrias noch lange nicht, daß sie nun überall gnadenlos verfolgt und getötet werden dürfen, sondern nur wenn ein triftiger Grund vorhanden ist bzw. sie NACHWEISLICH Schäden in einem bestimmten Gebiet verursachen.
Eine Ausrottung bei diesen Tieren würde auch schwer gelingen. Dies wurde in der Vergangenheit zwar versucht, gelang aber einzig nur in England, und auch nur unter großen jahrelangen Bemühungen und dem großen, nicht selbstverursachten Vorteil der " Inselsituation " ( d.h. keine weitere Einwanderung von neuen Tieren gegeben ) und mehreren aufeinanderfolgenden strengen Wintern ( Hauptdezimierungsfaktor für europäische Nutriapopulationen ).
Heißt, nur aufgrund der zu dem Zeitpunkt in England nicht passenden Lebensbedingungen und der fehlenden Möglichkeit der Wiederbesiedlung, Nachrückens anderer , neuer Individuen konnte die Ausrottungsaktion gelingen.
Zumindest in der Theorie, denn in Folge wurde dennoch immer wieder einmal über Nutria Sichtungen berichtet.
Auch ist wissenschaftlich belegt, daß eine Bejagung auch bei dieser Tierart zu einer erhöhten Reproduktion führt und somit eher kontraproduktiv ist. Was sich auch regelmäßig anhand der Jagdstatistiken zeigt ( Steigerungen der Strecken in bejagten Gebieten ).
Also jeder der nach einer Bejagung der Nutrias schreit, mit der Begründung sie stünden ja auf der EU - Liste, sollte sich die Vorgaben genauer anschauen und fragen, ob das denn noch berechtigt ist, denn sie ist in diesem Fall
kein " Freibrief zum Abschuss ".
Und wem das nicht reicht, der darf gerne auch die guten Argumente für die Nutrias beachten ;) , denn nicht alles was ursprünglich von woanders her stammt, ist automatisch schlecht, man denke nur an Kartoffeln, Mais oder neuzeitlichere Erscheinungen, die inzwischen keiner mehr missen möchte.
> "Die Listung weit verbreiteter Arten
ist nicht mit einer pauschalen Bekämpfungsempfehlung aller ihrer Vorkommen verbunden."
BfN, Bundesamt für Naturschutz
Nichttödliche Maßnahmen
Im Übrigen bedeutet " Management" lt. der EU - Verordnung, Zitat:
" Tödliche und Nichttödliche Maßnahmen, die auf Beseitigung, Populationskontrolle oder Eindämmung einer Population einer invasiven gebietsfremden Art abzielen und gleichzeitig die Auswirkung auf Nichtzielarten und ihre Lebensräume minimieren."
Das bedeutet, auch z.B. Sterilisationsmaßnahmen können dazu gehören ( wie in anderen EU-Ländern bereits praktiziert ).
Totschlagfallen dürften nicht eingesetzt werden, da diese auch Nichtzielarten schaden können.
Ebenso wie die in der EU-Verordnung geforderten Stärkungen der Habitate, um eben potentiell schädigende Einflüsse zu minimieren.
Jagdrecht
Das bedeutet allerdings korrekterweise auch kein „ Ausrottungsziel oder Auftrag” ( auch wenn sich das manche wünschen )
Im Jagdrecht bedeutet auch die Hege ( Erhaltung )
Zitat
„ Der europäische Bestand sichert die Art, die im Herkunftsgebiet Südamerika lokal schon ausgerottet ist.
Dadurch, dass Nutria in manchen Bundesländern dem Jagdrecht unterliegt, obliegt dem Jäger auch die Hege des Bestandes."
Quelle: Umweltbundesamt
Quellen :
Foto:
zurück zum Blog